Der Atomausstieg von 2011 erweist sich nicht nur wirtschaftlich als schwierig. Er ist auch eine Herausforderung für die Rechtsordnung. Die Autoren untersuchen die Vereinbarkeit der 13. AtG-Novelle mit Art. 14 GG und Art. 3 Abs. 1 GG sowie die verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine Entschädigungsregelung.