Zum Werk§Die Verordnung (EG) Nr. 346/2000§vom 29. 6.2000 über Insolvenzverfahren ist ein Eckpfeiler des Europäischen Insolvenzrechts. Die in allen Mitgliedstaaten unmittelbar und direkt geltende Verordnung ist das zentrale Rechtsinstrument für alle grenzüberschreitenden kollektiven Insolvenzverfahren.§Zur Vorbereitung eines neuen Europäischen Insolvenzrechts bietet der Heidelberg-Luxembourg-Vienna Report eine umfassende rechtliche und tatsächliche Überprüfung des Insolvenzrechts und der Insolvenzpraxis in den Mitgliedstaaten. Auf der Grundlage sorgfältiger Analysen bewerten die Berichterstatter die Verordnung und unterbreiten entsprechende Empfehlungen.§Hinzu kommen zwei umfangreiche Anhänge§- Systematic Summary of National Reports§- Systematic Compilation of Case Law§Zielgruppe§Für Insolvenzrechtler in Forschung, Lehre und Praxis.